Anderl anlässlich EuGH-Urteil: „Überstunden dürfen nicht verfallen!“

15.05.2019

Rechtslage in Österreich klar: Arbeitgeber muss Arbeitszeit vollständig aufzeichnen

Zwar ist die Rechtslage in Österreich klar: ArbeitgeberInnen müssen über die Arbeitszeit ihrer MitarbeiterInnen minutengenaue, vollständige und aktuelle Aufzeichnungen führen. So hat auch der Europäische Gerichtshof heute entschieden: Die Deutsche Bank in Spanien hat nur Überstunden aufgezeichnet, das ist nach EU-Recht unzureichend. Darüberhinausgehend gibt es in Österreich aus ArbeitnehmerInnen-Sicht noch massiven Verbesserungsbedarf: In vielen Arbeitsverträgen gibt es für alle Ansprüche eine Verfallsfrist von nur drei Monaten. AK Präsidentin Renate Anderl fordert: „Mehr- und Überstunden dürfen nicht verfallen! Wer Überstunden mutwillig vorenthält, soll das Doppelte zahlen müssen.“

Verbesserungsbedarf der österreichischen Rechtslage aus ArbeitnehmerInnensicht:

Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses fordern viele ArbeitnehmerInnen vergeblich die Bezahlung offener Überstunden ein. Andere trauen sich das aus Angst um ihren Job erst gar nicht. Erst wenn das Arbeitsverhältnis zu Ende ist, wollen viele Arbeitnehmer offene Mehr- und Überstunden einklagen. Doch in der AK Arbeitsrechtsberatung kommt dann für viele die böse Überraschung: Im Arbeitsvertrag steht eine Verfallsfrist für alle Ansprüche von oftmals nur drei Monaten. Überstunden, die oft über Jahre angehäuft wurden, wurden damit völlig gratis geleistet.

Selbst wenn es eine solche Verfallsklausel nicht gibt und der Arbeitnehmer alle offenen Ansprüche zuerkannt bekommt, kommt der Arbeitgeber eigentlich völlig straffrei davon: Er muss, zuzüglich Zinsen nur das zahlen, was er sowieso schuldig geblieben ist. Dass es hier gar keine Sanktionen gibt, ist eine negative Anreizwirkung. „Daher fordere ich ein Überstunden-Doppel: Wer Überstunden mutwillig vorenthält, soll das Doppelte zahlen müssen“, so Anderl.