Anderl: Regierung gefährdet Versorgungssicherheit der ÖsterreicherInnen im Bereich Gesundheit und Soziales

22.10.2018

Utl.: Bundesarbeitskammer lehnt den Entwurf zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz zur Gänze ab

„Die Bundesarbeitskammer lehnt den Entwurf zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz zur Gänze ab. Ich fordere die Bundesregierung auf, die Entwürfe zurückzunehmen und auf den sozialpartnerschaftlichen Weg des Interessensausgleichs zurückzukehren“, erklärt Renate Anderl, Präsidentin der Bundesarbeitskammer. Die Entwürfe entsprechen nur den langjährigen Wünschen der Wirtschaftskammer und der Industriellenvereinigung, die Sozialpartner der ArbeitnehmerInnenseite waren hingegen nicht in der Rolle von Gesprächspartnern auf Augenhöhe eingebunden. AK und ÖGB wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Vertreter der Wirtschaft über die Gesundheitsversorgung der ArbeitnehmerInnen entscheiden“, kritisiert Anderl.

 

Mit den Gesetzesentwürfen werden Struktur und Selbstverwaltung unseres an sich gut funktionierenden Gesundheitssystems zerschlagen, ohne dass gesichert erscheint, dass die neuen Strukturen die gleiche Versorgungsqualität ohne Mehrkosten bieten. Zudem werden verfassungsrechtliche Gebote der Organisation der Selbstverwaltung missachtet. „Damit gefährdet die Bundesregierung die Versorgungssicherheit der ÖsterreicherInnen im Bereich Gesundheit und Soziales“, betont Anderl.

 

Die Hauptkritikpunkte sind:

 

+ Die Reform führt zu keiner Leistungsharmonisierung, sondern verfestigt die Leistungsunterschiede zwischen den BeamtInnen und Selbstständigen auf der einen und den ASVG-Versicherten auf der anderen Seite (Drei-Klassen-Medizin).

+ Die Sozialversicherungsprüfung wird an die Finanzverwaltung übertragen. Dadurch drohen erhebliche Einnahmenverluste und auch individuelle Leistungskürzungen, da Pensionen, Krankengeld usw. von korrekt erhobenen Beitragsgrundlagen abhängen. (Von 2010 bis 2017 beträgt der Unterschied bei der Einhebung vorenthaltener Beiträge zwischen Finanzverwaltung und Gebietskrankenkassen mehr als eine Milliarde Euro.)

+ Die ArbeitgeberInnen übernehmen die Kontrolle in der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), in der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und im Dachverband. Die ArbeitgeberInnen vertreten nicht die Interessen der versicherten ArbeitnehmerInnen und auch nicht die der Steuerzahler.

+ Es drohen Verschlechterungen beim Service für die Versicherten durch massiven Personalabbau (30 Prozent).

+ Die Wahrung der Rechtsansprüche der ArbeitnehmerInnen der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbands ist bei den Fusionen nicht gesichert.

+ Mit der Österreichischen Gesundheitskasse wird eine zentrale Einheitskasse für sieben Millionen Versicherte geschaffen, die die regionale Versorgung und die Versichertennähe gefährdet. Die Landesstellen der PVA werden zentralisiert, die Leistungsausschüsse abgeschafft.

+ Dem Gesundheitssystem (inkl AUVA) werden bis 2023 1,1 Mrd. Euro an Finanzmittel entzogen. Hinzu kommen die Fusionskosten (500 Mio) und die Vertragsänderungskosten für einen bundesweiten Ärzte-Gesamtvertrag (500 Mio), sodass selbst bei vorsichtiger Schätzung eine Belastung von 2,1 Mrd Euro droht.

+ Die Zusammenlegung der neun GKKs erfolgt ohne Fusionsplan und Fusionsziel. Die beträchtlichen Fusionskosten muss die Versicherungsgemeinschaft der ehemaligen GKK tragen.

+ Der vorgelegte Entwurf ist in zahlreichen Punkten verfassungswidrig. Bei der erwartbaren Aufhebung jedenfalls von Teilen der Reform ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.

+ Die seit 1888 bestehenden Betriebskrankenkassen werden aus dem ASVG ausgegliedert, die bei ihnen Versicherten aus der Pflichtversicherung genommen. All das um die magische Zahl „fünf“ zu erreichen.

 

In Österreich erhalten 8,6 Mio Menschen mit der E-Card eine Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau. Mit der Gesundheitsreform 2017 ist eine strukturierte Gesundheitsplanung, unter Einbeziehung der Länder, des Bundes und der Sozialversicherung (SV) eingeleitet, die die Versorgungssituation, insbesondere im ambulanten Bereich, in den Tagesrandzeiten und am Wochenende sukzessive verbessert. Die große Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem österreichischen Gesundheitssystem und die im internationalen Vergleich niedrigen Verwaltungskosten wurden einmalmehr durch die im Herbst 2017 veröffentlichte Studie der London School of Economics (LSE) bestätigt.

 

Die LSE-Studie empfiehlt eine Leistungsharmonisierung nach dem Prinzip „Gleiche Beiträge und Leistungen“. Die derzeitigen Leistungsunterschiede zwischen Beamten, Selbständigen und ASVG-Versicherten widersprechen diesem Grundsatz. Die Leistungen sollten nach oben – also auf ein höheres Niveau – ausgebaut und angeglichen werden und zwar unabhängig vom beruflichen oder sozialen Status. Diese Leistungsharmonisierung sollte durch einen Risikostrukturausgleich unter Einbeziehung der Beamten, Selbstständigen und Bauern finanziert werden. Die LSE-Studie empfiehlt weiters den Abbau von Selbstbehalten, weil sie wie Steuern auf Kranke wirken und den Ausbau der Prävention. Die Bundesregierung folgt keiner dieser Empfehlungen der LSE-Studie.