Wenn auf Grund von höherer Gewalt die Wahl einer neuen Vertretung nicht durchgeführt werden kann, bleibt die bestehende Behindertenvertrauensperson aktiv. Falls Sie also Hilfe suchen, Probleme oder Fragen haben, können Sie sich weiterhin an uns wenden.
Der Wahlprozess für die BVP des allgemeinen Universitätspersonals wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder aufgenommen. Die eingereichten Listenvorschläge bleiben gültig. Die Vertretung des wissenschaftlichen Universitätspersonals wird erst in zwei Jahren wiedergewählt und ist davon selbstverständlich nicht betroffen.